Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Veritas Power Consult GmbH und ihren Kunden bei der Erbringung von Beratungsleistungen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Veritas Power Consult GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") gegenüber ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Leistungen

2.1 Beratungsleistungen

Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen Energiemanagement, Nachhaltigkeit und strategische Unternehmensberatung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Beratungsvertrag.

2.2 Leistungserbringung

  • Analyse der Ist-Situation beim Auftraggeber
  • Entwicklung von Lösungskonzepten und Strategien
  • Begleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen
  • Schulungen und Workshops
  • Projektmanagement und Qualitätssicherung

2.3 Leistungsänderungen

Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Änderungen der Leistung vorzunehmen, sofern diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebot und Annahme

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

3.2 Schriftform

Verträge und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

3.3 Projektlaufzeit

Die Laufzeit der Beratungsprojekte ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als solche vereinbart wurden.

4. Pflichten der Parteien

Pflichten des Auftragnehmers

  • Fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung
  • Einhaltung vereinbarter Termine und Qualitätsstandards
  • Regelmäßige Kommunikation über Projektfortschritt
  • Wahrung der Vertraulichkeit
  • Dokumentation der erbrachten Leistungen

Pflichten des Auftraggebers

  • Bereitstellung notwendiger Informationen und Daten
  • Gewährung erforderlicher Zugangsrechte
  • Benennung kompetenter Ansprechpartner
  • Fristgerechte Zahlung der Vergütung
  • Mitwirkung bei der Leistungserbringung

5. Vergütung und Zahlung

5.1 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Tagessätze zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Nebenkosten

Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen und Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt. Reisezeiten werden mit 50% des vereinbarten Tagessatzes berechnet.

5.3 Zahlungsbedingungen

Leistung Zahlungsziel Skonto
Beratungsleistungen 14 Tage netto 2% bei 7 Tagen
Projektabrechnung 30 Tage netto -
Auslagen/Spesen Sofort fällig -

6. Haftung

Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.1 Ausgeschlossene Schäden

  • Entgangener Gewinn
  • Produktionsausfälle
  • Folgeschäden
  • Mittelbare Schäden

6.2 Versicherung

Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von EUR 1.000.000,- pro Schadensereignis.

7. Vertraulichkeit

Vertraulichkeitsverpflichtung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

7.1 Vertrauliche Informationen

  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
  • Technische Daten und Verfahren
  • Kundendaten und Personaldaten
  • Strategische Planungen
  • Finanzielle Informationen

8. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

8.1 Urheberrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Analysen, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

8.2 Know-how

Das methodische Know-how und die Vorgehensweise des Auftragnehmers bleiben dessen geistiges Eigentum und dürfen vom Auftraggeber nicht für eigene Beratungstätigkeiten oder zur Weitergabe an Dritte verwendet werden.

8.3 Referenzen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber in allgemeiner Form als Referenz zu benennen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

9. Kündigung

9.1 Ordentliche Kündigung

Beide Parteien können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen, soweit keine feste Projektlaufzeit vereinbart wurde.

9.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten.

9.3 Folgen der Beendigung

Bei Beendigung des Vertrags sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten. Alle vertraulichen Informationen sind zurückzugeben oder zu vernichten.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.

10.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Kontakt für rechtliche Fragen

Veritas Power Consult GmbH
Rechtsabteilung
Kalscheurer Weg 25-27, 50969 Köln
E-Mail: legal@veritaspowerconsult.com
Telefon: +49 (0) 221 45081116